Für einen ausländischen Unternehmer ist es besonders anspruchsvoll, sich auf einem fremdsprachigen Markt zu orientieren. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

Wir haben auch umfassende Erfahrungen mit der Vertretung unserer Klienten während amtlicher Prüfungen seitens der Arbeitsinspektion, der Sozialversicherungsinstitutionen und Steuerbehörden.

Die Entsendung, Überlassung und Dienstreise voneinander zu unterscheiden, kann sehr oft nur ein erfahrener Sachverständiger in diesem Bereich. Wir beraten Sie gerne über die richtige Anwendung diesbezüglicher Entscheidungskriterien, wodurch Sie unnötige negative Konsequenzen vermeiden.

Personalwesen und Lohn- und Gehaltsverrechnungsberatung bei EHATAX

Mit Interesse verfolgen wir die Regulierungen der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und können somit prompt auf rechtliche Änderungen reagieren, falls diese für Sie relevant sein sollten.

Datenschutz

Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Arbeitnehmer müssen Sie keine Sorgen haben, dass eine unbefugte Person auf die vertraulichen Informationen zugreift.

Erfahrungen in internationalem Umfeld

Dank unseren vieljährigen Erfahrungen und mehreren erfolgreich abgeschlossenen Prüfungsverfahren seitens Behörden sind wir im Stande eine verlässliche Beratung auf dem Gebiet der internationalen Arbeitskräftemobilität anzubieten.

Integrierte Beratung

Wir gewährleisten nicht nur eine richtige Lohn- und Gehaltsabrechnung, sondern unterstützen gerne auch bei der Vorbereitung von diversen Dokumenten aus dem Gebiet des Arbeitsrechts. In Zusammenarbeit mit unserem Juristen beraten wir Sie gerne auch bei der Lösung von arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Wenn Sie erfahren wollen, ob es ratsam ist, eine Partnerschaft mit uns einzugehen, lesen Sie weiter.

  • Sie sind in einem Bereich wie die Bauwirtschaft, internationaler LKW-Transport, Automobilindustrie tätig und beschäftigen größere Anzahl von Mitarbeitern. Ihre Arbeitnehmer werden im Rahmen der EU bzw. in Drittländer entsendet oder überlassen.
  • Zu diesem Zweck benötigen Sie erstens die Ausstellung von A1 Formularen ggf. ist auch eine Bewilligung für die Tätigkeit einer Agentur der vorübergehenden Beschäftigung in der Slowakei oder im Ausland einzuholen und nicht zuletzt muss die rechtliche Zugehörigkeit solcher Arbeitnehmer aus der Sicht der Sozialversicherungs- und Steuerpflichten richtig beurteilt werden.
  • Außerdem müssen auf der Monatsbasis die Löhne und Gehälter im Einklang mit slowakischer und internationaler Rechtssetzung verrechnet werden, wobei sich viele arbeitsrechtliche Fragen ergeben.